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Willkommen

Herzlich willkommen bei PARAWING!
Wir bieten den richtigen Versicherungs-
schutz für die Bereiche Gleitschirm-,
Hängegleiter-, Segelflieger- und
Ultraleichtluftsport.
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Angebot

Richtig versichert zu sein ist gerade
bei unserer Sportart das A und O. PARAWING
hat sich zum Ziel gesetzt allen Flugsportlern
die Sicherheit zu geben auch im Schadens-
fall optimal zu landen.
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Aktuelles

Jetzt NEU! Das PARAWING KOMBIPAKET
für Flugsportler.

Alle HIGHLIGHTS inkl. Antrag. Jetzt gleich versichern:
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Service

In unserem Downloadbereich findest
Du alle wichtigen Anträge, unsere Aktuelle
Broschüre und natürlich unsere
iPhone-App!
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Ausrüstungsschutz:

Nicht nur Personen brauchen den richtigen Schutz -
auch die Ausrüstung kann Schaden nehmen...

Teure Ausrüstungsgegenstände wecken schnell die Begehrlichkeit von Dieben. Diebstähle aus Kraftfahrzeugen, das Abhandenkommen von z.B. aufgegebenem Gepäck bei Flug- oder Bahnreisen oder verschiedene Beschädigungen können schnell passieren. Wir können dies zwar nicht verhindern – jedoch bieten wir dazu den richtigen Schutz.

Luftsportgeräte können gegen Verlust und/oder Beschädigung (auch während der Benutzung) versichert werden. Versicherungsfähig sind Luftsportgeräte, Rettungsgerät sowie Gurtzeug. Diese sind tagsüber vier Stunden und nachts zwei Stunden unbeaufsichtigt versichert.



Der Jahresbeitrag beträgt mindestens
(inkl. Versicherungssteuer):
Euro 48,-
Berechnungsgrundlage sind 1,5% des aktuellen
Neuwertes (aktueller Bruttoanschaffungspreis).
Details (bitte klicken)

Ein geschulter Dieb stiehlt alles vor Ihren Augen und Bruchpiloten gibt es immer.

Diebstahl- und Kaskoschutz

Alle Luftsportgeräte (Ausnahme: dreiachsgesteuerte UL´s) können in diesem Vertrag gegen Verlust und Beschädigung versichert werden. Besonders häufig sind Diebstähle aus Kraftfahrzeugen. Aber auch das Abhandenkommen z.B. von aufgegebenem Gepäck bei Flug oder Bahnreisen oder die Beschädigung ist versichert. Nicht versichert ist das Luftsportgerät zu Hause. Der Versicherer leistet auch bei Beschädigung während der Benutzung! Im Kraftfahrzeug ist das Gepäckstück tagsüber 4 Stunden und nachts 2 Stunden unbeaufsichtigt versichert.

Versicherungsfähig sind Luftsportgeräte, Rettungsgerät sowie Gurtzeug. Nicht jedoch Zubehör wie z.B. Instrumente, Funk, Bekleidung.... Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert abzüglich eines Selbstbehalt von 1/3. Es ist ein genereller SB von 300 Euro je Schadenfall vereinbart. Bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen während der Benutzung jedoch 2/3.

Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert abzüglich eines Selbstbehalt von 1/3. Bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen während der Benutzung jedoch 2/3.

Für Schäden unter 300 Euro besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)