Haftpflicht:
Absicherung gegen Forderungen Dritter -
der PARAWING Halterhaftpflichtschutz
In einem Haftpflichtfall werden oft neben Kostenersatz für beschädigte Gegenstände,
auch Regressforderungen von Kranken- und Rentenversicherungen oder Ansprüche der Geschädigten gestellt. Bei einer personenbezogenen
Absicherungsvariante von PARAWING genießt der Versicherte immer Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich,
ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.
Tipp: Elektrische Aufsteigshilfen gelten als nicht motorisierte Luftsportgeräte
>> Haftpflichtprämie 45 Euro
Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden (ohne Selbstbeteiligung) und
die Jahresprämien (inkl. Versicherungssteuer) sind wie folgt:
| Für nichtmotorisierte Gleitschirm- und Hängegleitersport Bei Teilnahme an Luftfahrtveranstaltungen in Deutschland | Euro 2.500.000,- Euro 3.000.000,- |
| Ul 3 Achser / Trike / Gyrocopter | Euro 1.500.000,- |
| Reine Vermögensschäden | Euro 12.500,- |
| Für Flüge in Österreich (hier gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten) | Euro 15.000,- |
| Gleitschirm Hängeleiter inkl. elektrischer Aufstieghilfe: |
Euro 45,- |
| Motorisierter GL / Hängegleiter, Trikes, UL-Segler und Segelflugzeuge unter 500kg Höchstflugmasse |
Euro 100,- |
| 3-Achser und Motorsegler unter 500kg Höchstabflugmasse |
Euro 180,- |
Details (bitte klicken)
Wir bieten personen-, gurtzeug-, oder schirmbezogene Absicherungsvarianten an.
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Versicherte immer Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.
Dies ist die Absicherungsvariante die zu 95 % von allen Kunden gemacht wird.
Versichert Ihr Euer Gurtzeug oder Euren Schirm - so ist das Gerät immer versichert, unabhängig davon, wer das Gerät nutzt.
Dies kann für Vereinsgeräte oder Haltergemeinschaften von Vorteil sein.
TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person (auch mit Kennzeichnungspflicht); ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!
Achtung für unsere Österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben machen !
In Österreich versichern wir das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen.
Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)
Wir bieten personen-, gurtzeug-, oder schirmbezogene Absicherungsvarianten an.
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Versicherte immer Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.
Dies ist die Absicherungsvariante die zu 95 % von allen Kunden gemacht wird.
Versichert Ihr Euer Gurtzeug oder Euren Schirm - so ist das Gerät immer versichert, unabhängig davon, wer das Gerät nutzt.
Dies kann für Vereinsgeräte oder Haltergemeinschaften von Vorteil sein.
TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person (auch mit Kennzeichnungspflicht); ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!
Achtung für unsere Österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben machen !
In Österreich versichern wir das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen.
Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)

