Ausrüstungsschutz

    Ein geschulter Dieb stiehlt alles vor Ihren Augen und Bruchpiloten gibt es immer.

    Diebstahl- und Kaskoschutz

    Alle Luftsportgeräte (Ausnahme: dreiachsgesteuerte UL´s) können in diesem Vertrag gegen Verlust und Beschädigung versichert werden. Besonders häufig sind Diebstähle aus Kraftfahrzeugen. Aber auch das Abhandenkommen z.B. von aufgegebenem Gepäck bei Flug oder Bahnreisen oder die Beschädigung ist versichert. Nicht versichert ist das Luftsportgerät zu Hause. Der Versicherer leistet auch bei Beschädigung während der Benutzung! Im Kraftfahrzeug ist das Gepäckstück tagsüber 4 Stunden und nachts 2 Stunden unbeaufsichtigt versichert.

    Versicherungsfähig sind Luftsportgeräte, Rettungsgerät sowie Gurtzeug. Nicht jedoch Zubehör wie z.B. Instrumente, Funk, Bekleidung....
    Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert abzüglich eines Selbstbehalt von 1/3. Es ist ein genereller SB von 300 Euro je Schadenfall vereinbart. Bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen während der Benutzung jedoch 2/3.

    Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert abzüglich eines Selbstbehalt von 1/3. Bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen während der Benutzung jedoch 2/3.

    Für Schäden unter 300 Euro  besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

     


    Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 48,- EUR und errechnet sich aus 1,5% des Neuwertes. Neuwert ist der Bruttopreis für ein heute neues Luftsportgerät gleicher Güte, ohne Rabatte. In diesem Betrag ist die Versicherungssteuer enthalten.