Tandemhaftpflicht:
Bei einem Tandemflug trägt man nicht nur
Verantwortung für sich selbst...
Im Falle eines Tandemfluges trägt man nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern insbesondere für den „Passagier". Im Falle eines Unfalls wird der Pilot in Haftung genommen. Das Ergebnis ist unüberschaubar und kann schnell die eigene Existenz bedrohen. Bei unserer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Passagierbeförderer immer Versicherungsschutz. Gleichgültig ist dabei, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt. Versichert man dagegen seine Ausrüstung, so ist diese immer versichert, unabhängig davon, wer sie nutzt.
Die jährlichen Versicherungsprämien (ohne Selbstbeteiligung, inkl. Versicherungssteuer) ergeben sich bei einer Deckungssumme von 1.500.000,- Euro wie folgt:
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Euro 470,- |
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Euro 520,- |
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Euro 580,- |
- CSL Deckung 5.000.000.- € Deckungssumme für Gleitschirme, Hängegleiter, oder Fallschirme mit einer SB von 250.- Euro je Schadenfall.
- Schirm, oder Drachennennung Type + Werksnummer.
- Versicherungsschutz besteht auch für jede andere Person, die das versicherte Luftfahrzeug benützt
- Der Privathalter ist subsidiär versichert, wenn er sich eine fremdes Luftfahrzeug ( GL, Drachen, Fallschirm) ausleiht.
515,50 Euro Jahresprämie incl Vers.Steuer.
Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung
für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL-Combined Single Limit)
Auch wenn ihr mit einem Bekannten fliegen - ist erst mal deren Knöchel des Passagier verrenkt - schon nimmt die Krankenkasse bei Ihnen Regress. Dass es leicht teuer wird, zeigen die Schäden dieser Art - im Folgenden einige Beispiele.
- Startabbruch Knöchelbruch - Rettungshubschrauber, Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld, Arbeitgeber machte Lohnausfall geltend.... Schaden 19.500 Euro
- gerissenes Schleppseil - Zähne ausgeschlagen, Gesichtsverletzung... Schaden 24.300 Euro
- schlechtes Landegebiet - Beckenbruch, Berufsunfähig... Schaden bis jetzt (2011) 283.000 Euro
- Lee beim Landen Knöchelbruch, Berufsunfähig... Schaden bis jetzt (2011) 175.000 Euro
Seit Mitte 2004 wurde das Luftverkehrsgesetz geändert! Danach ist jeder Luftfrachtführer/in auch der, der seine Passagiere nicht gewerblich oder nicht als Luftfahrtunternehmer befördert verpflichtet, eine Passagierhaftpflichtversicherung nachweisen zu können. Ansonsten macht er sich strafbar.
Dazu kommt: Wenn weder der Passagier noch der Luftfrachtführer (Pilot) etwas dafür kann, dass es in Deutschland zu einem Schaden des Passagiers kommt, dann haftet der Pilot dennoch ohne weitere Prüfung mit bis zu Euro ca. 125.000,00 Schadensersatz. (Vergleiche § 45 Luftverkehrsgesetz)
Also: Pilot/Pilotin oder die Versicherung muss bis 125.000 Euro immer zahlen! Aber auch über Euro 125.000,00 hinaus sind Ansprüche zu leisten, wenn der Pilot/die Pilotin keinen Entlastungsbeweis bringen kann!
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Passagierbeförderer Versicherungsschutz, wenn er persönlich aktiv ist. Dabei ist gleichgültig, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt. Versichert man dagegen die Ausrüstung z.B. gurtzeug- oder schirmbezogen- so ist dann das Gurtzeug oder der Schirm versichert, unabhängig davon, wer dieses nutzt.
TIPP: Bei einer Haltergemeinschaft ist es meist günstiger, wenn das Pilotengurtzeug versichert ist.
Des Weiteren empfehlen wir unseren Beförderungsvertrag vom Passagier unterschreiben zu lassen.
Siehe "Downloads".
Achtung für unsere österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Gebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
Deshalb bitte auch den Schirmnamen und Seriennummer angeben bei personenbezogem Versicherungsschutz .
Passagier Unfallschutz Seit dem 01.08.2006 ist die Passagierunfallversicherung keine Pflichtversicherung in Österreich mehr!
Versicherbar ist der Passagierplatz. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit!
Bei Schulungsbetrieb ist diese Versicherungsform noch vorgeschrieben.
Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)

