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Willkommen

Herzlich willkommen bei PARAWING!
Wir bieten den richtigen Versicherungs-
schutz für die Bereiche Gleitschirm-,
Hängegleiter-, Segelflieger- und
Ultraleichtluftsport.
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Angebot

Richtig versichert zu sein ist gerade
bei unserer Sportart das A und O. PARAWING
hat sich zum Ziel gesetzt allen Flugsportlern
die Sicherheit zu geben auch im Schadens-
fall optimal zu landen.
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Aktuelles

Jetzt NEU! Das PARAWING KOMBIPAKET
für Flugsportler.

Alle HIGHLIGHTS inkl. Antrag. Jetzt gleich versichern:
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Service

In unserem Downloadbereich findest
Du alle wichtigen Anträge, unsere Aktuelle
Broschüre und natürlich unsere
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Tandemhaftpflicht:

Bei einem Tandemflug trägt man nicht nur
Verantwortung für sich selbst...

Im Falle eines Tandemfluges trägt man nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern insbesondere für den „Passagier". Im Falle eines Unfalls wird der Pilot in Haftung genommen. Das Ergebnis ist unüberschaubar und kann schnell die eigene Existenz bedrohen. Bei unserer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Passagierbeförderer immer Versicherungsschutz. Gleichgültig ist dabei, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt. Versichert man dagegen seine Ausrüstung, so ist diese immer versichert, unabhängig davon, wer sie nutzt.

Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung sind immer CSL (Combined Single Limit) Versicherungen

Die jährlichen Versicherungsprämien (ohne Selbstbeteiligung, inkl. Versicherungssteuer) ergeben sich bei einer Deckungssumme von 1.500.000,- Euro wie folgt:
- Versicherung von Hängegleiter und Gleitschirm Euro 470,-
- Segelflugzeuge, UL-Segler (auch motorisiert), Trikes Euro 520,-
- 3-Achser und Motorsegler unter 500kg Höchstabflugmasse Euro 580,-
Details (bitte klicken)

Auch wenn ihr mit einem Bekannten fliegen - ist erst mal deren Knöchel verrenkt - schon nimmt die Krankenkasse bei Ihnen Regress. Dass es leicht teuer wird, zeigen die Schäden dieser Art - im Folgenden einige Beispiele.

- Startabbruch Knöchelbruch - Rettungshubschrauber...
- gerissenes Schleppseil - Zähne ausgeschlagen, Gesichtsverletzung...
- schlechtes Landegebiet - Beckenbruch, Berufsunfähig...
- Lee beim Landen Knöchelbruch, Berufsunfähig...

Seit Mitte 2004 wurde das Luftverkehrsgesetz geändert! Danach ist jeder Luftfrachtführer/in auch der, der seine Passagiere nicht gewerblich oder nicht als Luftfahrtunternehmer befördert verpflichtet, eine Passagierhaftpflichtversicherung nachweisen zu können. Ansonsten macht er sich strafbar.
Dazu kommt: Wenn weder der Passagier noch der Luftfrachtführer (Pilot) etwas dafür kann, dass es in Deutschland zu einem Schaden des Passagiers kommt, dann haftet der Pilot dennoch ohne weitere Prüfung mit bis zu Euro ca. 125.000,00 Schadensersatz. (Vergleiche § 45 Luftverkehrsgesetz)
Also: Pilot/Pilotin oder die Versicherung muss bis 125.000 Euro immer zahlen! Aber auch über Euro 125.000,00 hinaus sind Ansprüche zu leisten, wenn der Pilot/die Pilotin keinen Entlastungsbeweis bringen kann!

Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Passagierbeförderer Versicherungsschutz, wenn er persönlich aktiv ist. Dabei ist gleichgültig, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt.Versichert man dagegen seine eigene Ausrüstung z.B. gurtzeug- oder schirmbezogen- so ist dann das Gurtzeug oder der Schirm versichert, unabhängig davon, wer dieses nutzt.
TIPP: Bei einer Haltergemeinschaft ist es meist günstiger, wenn das Pilotengurtzeug versichert ist. Wichtig bei dieser Absicherungsvariante: Prüft, dass der Pilot der mit dem Gurtzeug fliegt, eine Halterhaftpflichtversicherung hat! Am Sichersten: die GFF-Card für 42 Euro gleich mit beantragen.
Des Weiteren empfehlen wir unseren Beförderungsvertrag vom Passagier unterschreiben zu lassen.
Siehe "Downloads".
Achtung für unsere österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Gebieten, wird für österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.

Deshalb bitte neben dem Kreuz auch den Schirmnamen und Seriennummer angeben.

Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung
für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL-Combined Single Limit)

Solltet ihr der Meinung sein, dass ihr sehr wenig fliegt und alles so teuer ist, (Check, Packintervalle und dann auch noch die Versicherungen) empfehlen wir unseren Kunden FLIEGFIX . Hier könnt Ihr eine aktuelle Tandemausrüstung incl. Versicherungsschutz ab einer Woche mieten. Wenn man den Tandem nur im Urlaub benützt, bestimmt eine super Idee, und Ihr seid mit neuester Ausrüstung und gültigem Versicherungsschutz sicher unterwegs. www.fliegefix.de

Passagier Unfallschutz Seit dem 01.08.2006 ist die Passagierunfallversicherung keine Pflichtversicherung in österreich mehr! Passagierfliegen wird wieder erschwinglich!!!

Versicherbar ist der Passagierplatz. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit!
Bei Schulungsbetrieb ist diese Versicherungsform auch vorgeschrieben.
Absicherungsvariante: personen-, geräte- oder gurtzeugbezoge.


Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)