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Willkommen

Herzlich willkommen bei PARAWING!
Wir bieten den richtigen Versicherungs-
schutz für die Bereiche Gleitschirm-,
Hängegleiter-, Segelflieger- und
Ultraleichtluftsport.
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Angebot

Richtig versichert zu sein ist gerade
bei unserer Sportart das A und O. PARAWING
hat sich zum Ziel gesetzt allen Flugsportlern
die Sicherheit zu geben auch im Schadens-
fall optimal zu landen.
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Aktuelles

Jetzt NEU! Das PARAWING KOMBIPAKET
für Flugsportler.

Alle HIGHLIGHTS inkl. Antrag. Jetzt gleich versichern:
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Service

In unserem Downloadbereich findest
Du alle wichtigen Anträge, unsere Aktuelle
Broschüre und natürlich unsere
iPhone-App!
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Flugunfallversicherung:

Ein Unfall dauert oft nur eine Sekunde -
die finanziellen Folgen können ein ganzes Leben dauern!

Unfälle sind unvorhersehbar – schnell passiert und niemand ist davor gefeit. Auch wenn die erste ärztliche Versorgung durch die Krankenkasse abgesichert ist, sind die Folgen von langwierigen Verletzungen oder gar bleibenden Schäden ohne Schutz.

Unsere Invaliditätsleistung kann z.B. für barrierfreie Umbaumaßnahmen, ein behindertengerechtes Auto oder zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden.

Während luftsportliche Unfälle bei allen Unfallversicherungen ausgeschlossen sind – bietet PARAWING hier Versicherungsschutz zu günstigen Gruppenversicherungsprämien.
Tabelle zeigt Absicherungsvariante (Vollinvalidität mit 500er Progression).
Es handelt sich immer um Jahresprämien incl. Versicherungssteuer.

Gruppe I Gruppe II Gruppe III
Grundsumme 25.000,- 50.000,- 75.000,-
bedeutet bei Vollinvalidität 125.000,- 250.000,- 375.000,-
Unfalltod 2.500,- 2.500,- 5.000,-
Kurbeihilfe 2.750,- 2.750,- 2.750,-
Kosmetische Operationen 2.750,- 2.750,- 2.750,-
Unfallversicherung inkl. Flugsport (Tarif A) 85,- 160,- 300,-
Nur Flugunfälle - keine 24h-Absicherung Tarif (AU) 50,- 90,- -,-


Unfallversicherung Tarif A: beinhaltet eine 24 Stunden Rundum Deckung (Beruf/Freitzeit) inkl. Flugsport gemäß den geltenden Bedingungen.

Unfallversicherung Tarif AU: nur die Ausschnittsdeckung Flugsport gemäß den geltenden Bedingungen.

Details (bitte klicken)

Invaliditätsgrade
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung.

Die Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der nachstehenden Gliedertaxe (Auszug). Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität - bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit.

eines Auges 50 %
des Gehörs auf einem Ohr 30 %
eines Arms 70 %
einer Hand im Handgelenk 60 %
eines Fußes im Fußgelenk 40 %
eines Daumes 25 %
eines Beines 70 %


Progressive Invaliditätsstaffel 500%
Ziffer 2.1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 98) wird wie folgt erweitert: Für den 25% übersteigenden Teil erfolgt die Abrechnung gemäß nachfolgender Tabelle.


So liest man die Tabelle: von z.B. 50 % Invalidität, steigt die Leistung auf 100 % der Grundsumme an.
Bei 60% Invalidität, steigt die Leistung bereits auf 150% der Grundsumme an.

Fazit: Je höher die Invalidität, desto höher unsere Leistung.


Bedingungen : allgemeine, besondere Unfallbedingungen

Bedingungen in unserem Servicebereich downloadbar (hier klicken)