Haftpflicht: GFF Card
Absicherung gegen Forderungen Dritter - weltweit!
Wir bieten Versicherungsschutz für Paragleiter, Drachenflieger, Segelflieger und Ultraleichtflieger an.
Die GFF-CARD = Halterhaftpflichtschutz für den Lizenzinhaber oder auch Schüler!
Viele Gleitschirm-, Drachenflieger und andere Luftsportgeräteführer haben sich seit dem Beginn dieses Versicherungsangebotes in 1989 der Gruppe der gff-card Inhaber angeschlossen. Deutsche, Österreicher und Franzosen können das Angebot schon viele Jahre nutzen. Ab 2017 wird dies nun auch für andere europäische Luftsportler möglich.
Wir stellen als Versicherungsnachweis eine Plastikkarte mit jährlich wechselndem Motiv aus. Versicherungsablauf ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird. Die Leistungen dieses Versicherungsschutzes passen wir dem Bedarf der Kunden und den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen an.
Diese Versicherung wird nach den nationalen Luftfahrtgesetzen den Haltern und Führern von Luftsportgeräten oder Luftfahrzeugen vorgeschrieben. Man muss sie nachweisen können.
Aber auch die jährlichen Schadenszahlungen belegen, wie wichtig diese Versicherung ist:
Zuschauer oder Sportfreund beim Landen umgeflogen; Wetterbedingte Landung auf Autodach, Hausdach, Seilbahn; Schirm zerrissen nach Kappenkollision;
Haftpflichtschutz für Ausbilder oder Fallschirmpacker
Gesetzliche Ansprüche, die sich aus einer fehlerhaften Betätigung dieser Tätigkeiten herleiten lassen, sind über diese Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Haftpflichtversicherung des Fallschirmpackers bezieht sich die Absicherung sowohl auf Packungen des Reserve und bei Fallschirmspringern auch auf das Packen des Hauptschirmes. Schäden am gepackten Fallschirm können nicht versichert werden.
Haftpflichtschutz für Fallschirmpacker 40,- €Haftpflichtschutz für Ausbilder 50,- €
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante von PARAWING genießt der Versicherte immer Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt und dies weltweit.
Tipp: Elektrische Aufstiegshilfen gelten als nicht motorisierte Luftsportgeräte - also nur 45 Euro Jahresprämie !