Halterhaftpflicht: GFF-Card

Absicherung gegen Forderungen Dritter - weltweit!

Wir bieten eine Halterhaftpflicht für Paragleiter bzw. Gleitschirmflieger, Drachenflieger, Segelflieger und Ultraleichtflieger an.
Die GFF-CARD = Halterhaftpflichtschutz für den Lizenzinhaber oder auch den Flugschüler!  

Viele Gleitschirm-, Drachenflieger und andere Luftsportgeräteführer haben sich seit dem Beginn dieses Versicherungsangebotes in 1989 der Gruppe der GFF-Card-Inhaber angeschlossen.  

incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität

Was ist neu 2024 ?

nach nunmehr 33 Jahren haben wir uns entschlossen, die Jahresbestätigung der GFF-Versicherung nicht mehr postalisch zu versenden.

Weiterhin gibt es in Bezug auf die Plastikkarte (GFF-CARD), welche an alle Kunden versendet wurde, die einen Halterhaftpflichtschutz abgeschlossen haben, eine Neuerung:
Die Karte ist jetzt digital über das Internet abrufbar. ! Das schont die Umwelt und diese ist jederzeit per Smartphone verfügbar.

Bitte hier einloggen im Mitgliederbereich  

www.gff-card.com/mein-gff                                   

Eure Zugangsdaten habt Ihr im Jahresbrief 2024 erhalten.  Bei Fragen bitte im Büro Schaub anrufen.  0049 09373 902266 

 

Wer kann sich bei uns versichern ?

Wir versichern Luftsportler im

  • Gleitschirm-,
  • Hängegleiter-,
  • Segelflieger-,
  • Ultraleichtflugsport.

Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in 

  • Deutschland,
  • Österreich,
  • Schweiz
  • Frankreich  - Besonderheiten in der Haftpflicht !
  • Luxembourg
  • Belgien
  • Niederlande
  • Polen
  • Italien,      -  Keine CSL Deckung-  (Tandem)
  • Spanien    -  Besonderheit CSL Deckung  (siehe Tandemhaftpflicht) 

Wir versichern Lizenzinhaber oder auch Flugschüler 

Ist eine Verbandsmitgliedschaft erforderlich ?

Nein.  Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig

Was ist sonst noch wichtig ? z.B. Gesetzliche Grundlage § 43 Luftfahrtgesetz

nach nunmehr 33 Jahren haben wir uns entschlossen, die Jahresbestätigung der GFF-Versicherung nicht mehr postalisch zu versenden.

Weiterhin gibt es in Bezug auf die Plastikkarte (GFF-CARD), welche an alle Kunden versendet wurde, die einen Halterhaftpflichtschutz abgeschlossen haben, eine Neuerung:
Die Karte ist jetzt digital über das Internet abrufbar. ! Das schont die Umwelt und diese ist jederzeit per Smartphone verfügbar.

Bitte hier einloggen im Mitgleiderbereich 

www.gff-card.com/mein-gff

Die Zugansdaten habt Ihr im Jahresbrief 2024 erhalten.  Bei Fragen bitte im Büro Schaub anrufen.  0049 09373 902266

 

 

Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften.  Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können.  BRD z.B.  § 43 Luftfahrtgesetz

Weltweite Deckung ist gegeben.

Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass

  • der Luftfahrzeugführer Inhaber einer im jeweiligen Land der Flugaktivität gültigen Luftfahrzeugführerlizenz in der jeweils versicherten Luftfahrzeugkategorie ist. Oder sich die Person in einer ordnungsgemäßen Ausbildung zum Erwerb einer solchen Lizenz befindet;
  • der Beförderer von Personen und deren Gepäck einen ordnungsgemäßen Befähigungsnachweis zur  Passagierbeförderung besitzt oder sich innerhalb eines ordnungsgemäßen Ausbildungslehrganges zum Erwerb des Befähigungsnachweises befindet;
  • der Ausbilder oder Fallschirmpacker einen ordnungsgemäßen Befähigungsnachweis für seine Tätigkeit besitzt oder sich innerhalb eines ordnungsgemäßen Ausbildungslehrgangs zum Erwerb des Befähigungsnachweises befindet.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle, die

  • sich in einem Gelände ereignen, für das eine behördliche Erlaubnis nicht erteilt ist und wegen Unterschreitung der behördlich vorgeschriebenen Entfernung von Wohngebieten und Flugplätzen nicht als erteilt gilt. Dies gilt nicht für Notlandungen.
  • dadurch entstehen, dass für das Luftfahrtgerät kein ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis oder keine ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige Betriebserlaubnis besteht.

 

Welche Absicherungsformen gibt es?

Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.

  • personenbezogene Absicherungsvariante:

hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.   (Dies ist die Absicherungs-variante, die zu 95 % von unseren Kunden abgeschlossen wird.)

  • Versichert Ihr Euer Gurtzeug oder Euren Schirm / Drachen - so ist das Bauteil versichert, unabhängig davon, wer das Bauteil nutzt. Dies kann für Vereinsgeräte oder Haltergemeinschaften von Vorteil sein. Hier ist auf jeden Fall die Bekanntgabe der Seriennummer wichtig. Sollte ein UL-Risiko über 120 kg Abfluggewicht versichert werden, benötigen wir immer das Kennzeichen. Hier ist die Versicherung nur auf das Kennzeichen bzw. die Maschine möglich.

TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person (auch mit Kennzeichnungspflicht) ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!

Achtung für unsere österreichischen Kunden:  Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.  Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben wie Seriennummer und Modell machen!

Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens.

Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung.

Was gilt für elektrische Aufstiegshilfen?

Elektrische Aufstiegshilfen gelten bei uns als nicht motorisierte Luftsportgeräte - also nur 60 Euro Jahresprämie!

Wann ist Vertragsbeginn oder Ablauf?

Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du sofort versichert.  Es kommt eine Versicherungsbestätigungs-Mail an Dich zurück.  Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card. 

Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern Du nicht 3 Monate vor Ablauf kündigst.


Haftpflichtschutz für Ausbilder oder Fallschirmpacker

 

Haftpflichtschutz für Ausbilder oder Fallschirmpacker

Gesetzliche Ansprüche, die sich aus einer fehlerhaften Betätigung dieser Arbeiten herleiten lassen, sind über diese Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Haftpflichtversicherung des Fallschirmpackers bezieht sich die Absicherung sowohl auf Packungen des Reserve- und bei Fallschirmspringern auch auf das Packen des Hauptschirmes. Schäden am gepackten Fallschirm können nicht versichert werden. Deckungssumme siehe Übersicht.

  • Haftpflichtschutz für Fallschirmpacker  40,- € 
  • Haftpflichtschutz für Ausbilder               50,- €

 


Preise und Leistungen der GFF-Haftpflichtversicherung 2024

Deckungsumfang    für Jahresprämie incl. Vers. Steuer
Haftpflichtversicherung GFF-Schutz
  • Deckungssummen: pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Bergekosten bei einer versicherten Flugaktivität

 

  • reine Vermögensschäden
  • Für Flüge in Österreich (hier gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten)

 

  • € 3.000.000.-

 

  • € 5.000.-  SB € 100.-

 

  • € 20.000.-
  • € 15.000.-

nichtmotorisierte Luftsportgeräte:

  • Gleitschirm
  • Hängegleiter
  • Luftsportgeräte mit elektronischer Aufstiegshilfe

€ 60.-

 

 

 

 

 

Für Personen mit Wohnsitz in Frankreich:     € 78.-

   
  • motorisierte Gleitschirme unter 120 kg
  • motorisierte Hängegleiter (Trikes) unter 120 kg
  • 3-Achser unter 120 kg
  • UL-Segler  Segelflugzeuge bis 500 kg Höchstflugmasse
€ 120.-
       
   
  • motorisierte Gleitschirme über 120 kg -zulassungspflichtig
  • motorisierte Hängegleiter (Trikes) über 120 kg -zulassungspflichtig-
  • 3-Achser über 120 kg
  • Gyrocopter
  • Motorsegler bis 500 kg Höchstabflugmasse

Einzelanfrage  Formular  

 

 

Tipp: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person ( < 120 Kg ) ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert! 

 


Bedingungen

Bedingungen


 

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