Nicht nur Personen brauchen den richtigen Schutz - auch die Ausrüstung kann Schaden nehmen...
Gleitschirme (Paragleiter), Drachen, Starrflügler, UL-Segelflugzeuge, Motorschirme, Gleitschirm-Trikes oder Drachen-Trikes an.
Teure Ausrüstungsgegenstände wecken schnell die Begehrlichkeit von Dieben. Diebstähle aus Hangar, Kraftfahrzeugen, das Abhandenkommen von z.B. aufgegebenem Gepäck bei Flug- oder Bahnreisen oder eine Beschädigung bei der missglückten Landung kann schnell passieren. Auch ein Sturm oder ein Brand im Hangar, all dass ist schon vorgekommen. Wir können dies zwar nicht verhindern – jedoch bieten wir dazu den richtigen Schutz für Dein Fluggerät.
Luftsportgeräte sind gegen Verlust und/oder Beschädigung -auch während des Gebrauches - versichert.
Erstattet werden: max. 70% des Zeitwertes bzw. 70 % der Reparaturkosten. Ein Schaden unter 300 Euro ist nicht versichert.
Solltet Ihr in Deutschland leben, schaut Euch unsere Hausratversicherung für Flieger an ! Hier sind nicht motorisierte Luftsportgeräte und Zubehör besser versichert ! ( mit Zusatzdeckung Gegenstandversicherung - auch während dem Gebrauch - Vollkasko) - Erstattung über die Hausratversicherung: Neuwert
versicherungsfähig sind folgende Luftsportgeräte:
Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du sofort versichert. Es kommt eine Bestätigungs-Mail an Dich zurück. Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung.
Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern Du nicht 3 Monate vor Ablauf kündigst. Bei unterjärigen Vertragsbeginnen wird monatsgenau abgerechnet bis 31.12.
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
Italien
Der Jahresbeitrag beträgt 1,7 % des Neuwertes mindestens inkl. Versicherungssteuer:
48 Euro
Hier sind 2.800 Euro Versicherungswert berücksichtigt.
Berechnungsgrundlage sind 1,7% des aktuellen Neuwertes
(aktueller brutto Anschaffungspreis des Herstellers ohne Rabatte -bitte nicht diskutieren! Sollte Versicherungswert nicht mit dem UVP des Herstellers übereinstimmen, gibt es im Schadenfall Probleme).
Diebstahl- und Kaskoschutz:
Alle Luftsportgeräte (Ausnahme: dreiachsgesteuerte ULs) können in diesem Vertrag gegen Verlust und Beschädigung versichert werden. Nicht versichert ist das Luftsportgerät zu Hause. (Hierfür gibt es die Hausratversicherung.)
Der Versicherer leistet auch bei Beschädigung während der Benutzung!
Im Kraftfahrzeug ist das Gepäckstück 4 Stunden unbeaufsichtigt versichert. Bitte nachts Ausrüstung ins Hotelzimmer mitnehmen.
Versicherungsfähig sind Luftsportgeräte, Rettungsgerät sowie Gurtzeug.
Nicht jedoch Zubehör wie z.B. Instrumente, Funk, Bekleidung....
Für Schäden unter 300 Euro besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.