Wir bieten Versicherungsschutz für Paragleiter bzw. Gleitschirmflieger, Drachenflieger, Segelflieger und Ultraleichtflieger an.
Die GFF-CARD = Halterhaftpflichtschutz für den Lizenzinhaber oder auch den Flugschüler!
Viele Gleitschirm-, Drachenflieger und andere Luftsportgeräteführer haben sich seit dem Beginn dieses Versicherungsangebotes in 1989 der Gruppe der GFF-Card-Inhaber angeschlossen.
incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität
Wir versichern Luftsportler im
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
Wir versichern Lizenzinhaber oder auch Flugschüler
Nein. Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig
Wir stellen als Versicherungsnachweis eine praktische Plastikkarte - die GFF-CARD - mit jährlich wechselndem Motiv aus. Hiermit wird der Versicherungsschutz bestätigt.
Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften. Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können. BRD z.B. § 43 Luftfahrtgesetz
Weltweite Deckung ist gegeben.
Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle, die
Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.
hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt. (Dies ist die Absicherungs-variante, die zu 95 % von unseren Kunden abgeschlossen wird.)
TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person (auch mit Kennzeichnungspflicht) ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!
Achtung für unsere österreichischen Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht. Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben wie Seriennummer und Modell machen!
Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens.
Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung.
Elektrische Aufstiegshilfen gelten bei uns als nicht motorisierte Luftsportgeräte - also nur 45 Euro Jahresprämie!
Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du sofort versichert. Es kommt eine Versicherungsbestätigungs-Mail an Dich zurück. Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card.
Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern Du nicht 3 Monate vor Ablauf kündigst.
Gesetzliche Ansprüche, die sich aus einer fehlerhaften Betätigung dieser Arbeiten herleiten lassen, sind über diese Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Haftpflichtversicherung des Fallschirmpackers bezieht sich die Absicherung sowohl auf Packungen des Reserve- und bei Fallschirmspringern auch auf das Packen des Hauptschirmes. Schäden am gepackten Fallschirm können nicht versichert werden. Deckungssumme siehe Übersicht.
Deckungsumfang | für | Jahresprämie incl. Vers. Steuer | |
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Haftpflichtversicherung GFF-Schutz | |||
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nichtmotorisierte Luftsportgeräte:
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€ 60.-
Für Personen mit Wohnsitz in Frankreich: € 78.- |
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€ 120.- | ||
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€ 180,-
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Tipp: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person (auch mit Kennzeichnungspflicht) ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert! |