Auslandskrankenversicherung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. 

Wir arbeiten hier mit Travel Secure zusammen.

Wer kann sich bei uns versichern ?

  • Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

 


Hier kurz unsere Highlights

    • 24-Stunden-Hotline   +49 (0)931 - 2795 250
    • Dauer   - Bis maximal 56 Tage
    • Rücktransport - Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport; Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher stationärer Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Nachhaftung    Ist die Rückreise innerhalb des versicherten Zeitraums aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.
    • Verlängerung während der Reise   Sie entscheiden sich während der Reise
      für eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes? Ihre Reise dauert nun länger als 56 Tage? Dann besteht die  Möglichkeit, den Versicherungsschutz über unseren Tarif für Urlaube bis 365 Tage auf Ihre neue Reisedauer anzupassen.
    • Bergung  Wir erstatten hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,- EUR