Auslandskrankenversicherung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland

Guter Versicherungsschutz auf Urlaubsreisen 

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Aber auch hier kann es sein, dass Sie höhe Differenzkosten selbst tragen müssen.

Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und medizinisch notwendige Transporte (Rettungsflug)
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Transport ins Krankenhaus oder Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. 

Wir arbeiten hier mit Travel Secure zusammen. 

Nicht auf dem Onlineantrag oder PDF Antrag zur GFF Versicherung zu benatragen ! -

Nur über den Onlinelink auf dieser Seite!  

Wer kann sich bei uns versichern ?

  • Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

 


Hier kurz die Highlights

    • 24-Stunden-Hotline   +49 (0)931 - 2795 250
    • Dauer  - normale Police 56 Tage-   - Bis maximal 365 Urlaubs Tage möglich !
    • Rücktransport - Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport; Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher stationärer Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Nachhaftung    Ist die Rückreise innerhalb des versicherten Zeitraums aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.
    • Verlängerung während der Reise vom Ausland aus -  JA      Sie entscheiden sich während der Reise für eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ? Ihre Urlaubsreise dauert nun länger als versichert gilt.   Dann besteht die  Möglichkeit, den Versicherungsschutz bis 365 Tage -auf Ihre neue Reisedauer anzupassen-     - Auch vom Ausland per Telefon möglich !   Das ist einmalig!  
    • Bergung:  Erstatten werden die Kosten bis zu einem Betrag von 10.000,- EUR- nicht nur bei Unfall - auch bei Krankheit!

 


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