Tandemhaftpflicht - CSL Deckung

Bei einem Tandemflug trägt man nicht nur Verantwortung für sich selbst...

sondern insbesondere für den Passagier. Im Falle eines Unfalls wird der Pilot bzw. der Luftfahrzeughalter in Haftung genommen. Das Ergebnis ist unüberschaubar und kann schnell die eigene Existenz bedrohen.

Geltungsbereich: weltweit ohne Russland, Ukraine, Belarus, Syrien, Nord-Korea

incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität

Wer kann sich bei uns versichern ? Wer nicht? 

Wir versichern Luftsportler im

  • Gleitschirm-,
  • Hängegleiter-,
  • Segelflieger-,
  • Ultraleichtflugsport.

Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in 

  • Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in 

    • Deutschland,
    • Österreich,
    • Schweiz      - gewerblich:  Deckungssumme 5.000.000 CHR -  738 Euro Prämie
    • Frankreich  -  keine CSL Deckung 
    • Luxembourg
    • Belgien
    • Niederlande
    • Polen
    • Spanien  -  Doppelte Prämie !  

      die Deckungssumme bei Passagieransprüchen ist auf 250.000,00 Sonderziehungsrechten begrenzt. - zur Zeit ca. 300.000 Euro 

    • Italien gehen leider NICHT im CSL Bereich  

    •  Portugal geht leider Nicht im CSL Bereich

 Wir versichern Lizenzinhaber oder auch Flugschüler 

Ist eine Verbandsmitgliedschaft erforderlich ?

 Nein.  Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig

Was ist sonst noch wichtig ?

Wir stellen als Versicherungsnachweis - die online GFF CARD- mit jährlich wechselndem Motiv aus.  Hier wird der Versicherungsschutz bestätigt.  

Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften.  Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können.  BRD z.b.  § 44 ff Luftfahrtgesetz

Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass

  • der Luftfahrzeugführer Inhaber einer im jeweiligen Land der Flugaktivität gültigen Luftfahrzeugführerlizenz in der jeweils versicherten Luftfahrzeugkategorie ist oder sich die Person in einer ordnungsgemäßen Ausbildung zum Erwerb einer solchen Lizenz befindet;
  • der Beförderer von Personen und deren Gepäck einen ordnungsgemäßen Befähigungsnachweis zur  Passagierbeförderung besitzt oder sich innerhalb eines ordnungsgemäßen Ausbildungslehrganges zum Erwerb des Befähigungsnachweises befindet;

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle (Auszug) , die

  • dadurch entstehen, dass für das Luftfahrtgerät kein ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis oder keine ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige Betriebserlaubnis besteht.

 

  • Bei der Anmeldung eines CSL-Ultraleichtrisikos, - auf eine "private Person" - keine Firma - ; ist automatisch die personenbezogene CSL-Haftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte (z.B. Tandemgleitschirme und Soloschirme) auf den Versicherungsnehmer ohne Zusatzkosten mitversichert!

Welche Absicherungsformen gibt es?

Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.

  • personenbezogene Absicherungsvariante:

hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.   (Dies ist die Absicherungs-variante, die zu 95 % von unseren Kunden gemacht wird.)

  • Versichert Ihr Euer Gurtzeug oder Euren Schirm / Drachen - so ist das Bauteil versichert, unabhängig davon, wer das Bauteil nutzt. Dies kann für Vereinsgeräte oder Haltergemeinschaften von Vorteil sein. Hier auf jeden Fall Bekanntgabe der Seriennummer. Sollte ein UL-Risiko über 120kg Abfluggewicht versichert werden, benötigen wir immer das Kennzeichen. Ab 2024 nur noch nach Einzelanfrage möglich.

TIPP: Bei der Anmeldung eines CSL Ultraleichtrisikos auf eine private Person; ist automatisch die personenbezogene CSL / Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!

Achtung für unsere österreichischen Gleitschirmkunden:  Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht. Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben wie Serien-Nummer und Modell machen !

Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung.

 

 

Was bedeutet eigentlich CSL-Deckung?

Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL-Combined Single Limit). Die Versicherungssumme ist auf 3 Mio € je Schaden begrenzt.  Passagierschaden maximal 1,5 Mio € - Dann stehen weiter 1,5 Mio € für den Halterhaftpflichtschaden zur Verfügung.

privat oder gewerbliches Fliegen ?

 Wir machen kein Unterschied zwischen "privaten Gefälligkeitsflügen" und "gewerblicher Tätigkeit"

Haftung des Piloten / bzw. Halters

Jeder Luftfrachtführer, auch der, der seine Passagiere nicht gewerblich oder nicht als Luftfahrtunternehmer befördert ist verpflichtet, eine Passagierhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Ansonsten macht er sich strafbar.

Dazu kommt: Wenn weder der Passagier noch der Luftfrachtführer oder Pilot etwas dafür können, dass es in Deutschland zu einem Schaden des Passagiers gekommen ist,  haftet trotzdem der Pilot/Luftfrachtführer ohne weitere Prüfung mit bis zu ca. 125.000 Euro.  (Vergleiche § 45 Luftverkehrsgesetz)

Also: Pilot bzw. Halter haftet eigentlich bis ca. 125.000 Euro immer!

Aber auch über 125.000 Euro hinaus sind Ansprüche zu leisten, wenn der Pilot/Halter keinen Entlastungsbeweis bringen kann! - Also wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird.

Gepäckschäden des Passagiers

 Ja, hier muss der Pilot in die Tasche greifen und die Reinigung einer Hose des Passagiers bezahlen.  Wir mussten für solch vermeidbare Schäden eine SB von 150 Euro einbauen. 

Auch eine nicht gesicherte Fotoausrüstung, eine nicht gesicherte Brille, ein verlohrenes Gebiss...   Ja, diese absurden Forderungen kamen auf Piloten schon zu.  - man glaubt es kaum!   

  - deshalb raten wir unseren Beförderungsvertrag - gegenzeichnen zu lassen.   Hierdurch hast Du die Chance dies Forderungen gegen Dich - abzulehnen. 

(Vergleiche § 47 Luftfahrtgesetz)

Wann ist Vertragsbeginn oder Ablauf?

Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du ab gewünschtem Beginn versichert.  Es kommt eine Bestätigungs-Mail an Dich zurück.  Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card. 

Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern nicht von Dir 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei unterjährigen Beginnen rechnen wir monatsgenau die Prämie bis 31.12. ab.


Preise und Leistungen der GFF CSL-Haftpflichtversicherung 2023

 

2024 / 2025    für Prämie incl. Vers. Steuer
Haftpflichtversicherung GFF Schutz CSL-Deckung

Deckungsummen: pauschal für Personen- und Sachschäden

für Ansprüche bei Passagierschäden in der CSL-Deckung jedoch begrenzt auf

 

incl. Windenstartleiter

 

 

 

 

 

Personen mit Wohnsitz in Spanien

Deckungsummen: pauschal für Personen- und Sachschäden

für Ansprüche bei Passagierschäden in der CSL-Deckung jedoch begrenzt auf

 

ab 01.01.2025 Gewerbliche Flüge in der Schweiz für Ansprüche bei Passagierschäden >CSL Deckung  - nur für Personen mit Wohnsitz Schweiz möglich! 

€ 3.000.000.-

 

 

€ 1.500.000.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

€ 3.000.000.-

 

SZR 250.000.-

 

 

 

 

SFR 5.000.000 

  • nichtmotorisierte Luftsportgeräte wie Gleitschirm, Drachen, sowie Luftsportgeräte mit elektronischer Aufstiegshilfe

 

  • Motorisierter Gleitschirm unter 120 kg
  • Motorisierter Drachen (Trikes) unter 120 kg

 

 

 

  • nichtmotorisierte Luftsportgeräte wie Gleitschirm, Drachen, sowie Luftsportgeräte mit elektronischer Aufstiegshilfe

 

 

 

 

  • nichtmotorisierte Luftsportgeräte wie Gleitschirm, Drachen, sowie Luftsportgeräte mit elektronischer Aufstiegshilfe

 

 

 

  • Motorisierter Gleitschirm über 120 kg
  • Motorisierter Drachen (Trikes)  über 120 kg
  • UL 3-Achser über 120 kg,
  • Gyrocopter
  • € 492.-

 

 

 

 

 

  • € 564.-

 

 

 

 

 

 

  • € 984.-

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 738.- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bergekosten bei einer versicherten Flugaktivität

 

Schäden am Obhutsgepäck oder an Sachen, die der Passagier an sich trägt:
Selbstbeteiligung: €150,-

€ 5.000.-  SB € 100.-

 

 

€ 5.000.-   SB € 150.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

reine Vermögensschäden € 20.000.-    
Für Flüge in Österreich (hier gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten) € 15.000.-    

Tipp: Bei der Anmeldung eines nichtzulassungspflichtigen Ultraleichtrisikos  mit CSL Deckung  (unter 120 KG),   auf eine private Person, -Personenbezogen-  ist auch die personenbezogene  Halterhaftpflicht Deckung für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte unter 120 Kg  ohne Zusatzkosten mitversichert!   

 

 


Schadensbeispiele von Kunden

Auch wenn Du mit einem Bekannten fliegst - ist erst mal der Knöchel verrenkt - schon nimmt die Krankenkasse des Passagier bei Dir Regress. Dass es leicht teuer wird, zeigen die Schäden dieser Art - im Folgenden einige Beispiele.

  • Startabbruch Knöchelbruch - Rettungshubschrauber, Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld, Arbeitgeber machte Lohnausfall geltend ... Schaden 19.500 Euro
  • gerissenes Schleppseil - Zähne ausgeschlagen, Gesichtsverletzung ... Schaden 24.300 Euro
  • schlechtes Landegebiet - Beckenbruch, länger Zeit berufsunfähig ... Schaden  283.000 Euro
  • Lee beim Landen - Knöchelbruch, längere Zeit berufsunfähig ... Schaden  175.000 Euro

Beförderungsvertrag

Des Weiteren empfehlen wir unseren Beförderungsvertrag vom Passagier unterschreiben zu lassen. Siehe Beförderungsvertrag. Du kannst diesen auf Dich abändern.

 

Passagier-Unfallversicherung

Passagier Unfallschutz: Seit dem 01.08.2006 ist die Passagier-Unfallversicherung keine Pflichtversicherung in Österreich mehr!

Versicherbar ist der Passagierplatz. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit! Bei Schulungsbetrieb ist diese Versicherungsform noch vorgeschrieben.

Wir raten dazu, denn diese übernimmt unbürokratisch die erste Hilfe. Leistung und Preis im Online Antrag oder pdf Antrag.  - Kostet nicht viel!


Bedingungen

Bedingungen


 

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