sondern insbesondere für den Passagier. Im Falle eines Unfalls wird der Pilot bzw. der Luftfahrzeughalter in Haftung genommen. Das Ergebnis ist unüberschaubar und kann schnell die eigene Existenz bedrohen.
Geltungsbereich: weltweit ohne Russland, Ukraine, Belarus, Syrien, Nord-Korea
incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität
Wir versichern Luftsportler im
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
die Deckungssumme bei Passagieransprüchen ist auf 250.000,00 Sonderziehungsrechten begrenzt. - zur Zeit ca. 300.000 Euro
Italien gehen leider NICHT im CSL Bereich
Wir versichern Lizenzinhaber oder auch Flugschüler
Nein. Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig
Wir stellen als Versicherungsnachweis - die online GFF CARD- mit jährlich wechselndem Motiv aus. Hier wird der Versicherungsschutz bestätigt.
Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften. Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können. BRD z.b. § 44 ff Luftfahrtgesetz
Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle (Auszug) , die
Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.
hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt. (Dies ist die Absicherungs-variante, die zu 95 % von unseren Kunden gemacht wird.)
TIPP: Bei der Anmeldung eines CSL Ultraleichtrisikos auf eine private Person; ist automatisch die personenbezogene CSL / Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert!
Achtung für unsere österreichischen Gleitschirmkunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Fluggebieten wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht. Deshalb bitte auf dem Antrag zusätzliche Angaben wie Serien-Nummer und Modell machen !
Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung.
Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL-Combined Single Limit). Die Versicherungssumme ist auf 3 Mio € je Schaden begrenzt. Passagierschaden maximal 1,5 Mio € - Dann stehen weiter 1,5 Mio € für den Halterhaftpflichtschaden zur Verfügung.
Wir machen kein Unterschied zwischen "privaten Gefälligkeitsflügen" und "gewerblicher Tätigkeit"
Jeder Luftfrachtführer, auch der, der seine Passagiere nicht gewerblich oder nicht als Luftfahrtunternehmer befördert ist verpflichtet, eine Passagierhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Ansonsten macht er sich strafbar.
Dazu kommt: Wenn weder der Passagier noch der Luftfrachtführer oder Pilot etwas dafür können, dass es in Deutschland zu einem Schaden des Passagiers gekommen ist, haftet trotzdem der Pilot/Luftfrachtführer ohne weitere Prüfung mit bis zu ca. 125.000 Euro. (Vergleiche § 45 Luftverkehrsgesetz)
Also: Pilot bzw. Halter haftet eigentlich bis ca. 125.000 Euro immer!
Aber auch über 125.000 Euro hinaus sind Ansprüche zu leisten, wenn der Pilot/Halter keinen Entlastungsbeweis bringen kann! - Also wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird.
Ja, hier muss der Pilot in die Tasche greifen und die Reinigung einer Hose des Passagiers bezahlen. Wir mussten für solch vermeidbare Schäden eine SB von 150 Euro einbauen.
Auch eine nicht gesicherte Fotoausrüstung, eine nicht gesicherte Brille, ein verlohrenes Gebiss... Ja, diese absurden Forderungen kamen auf Piloten schon zu. - man glaubt es kaum!
- deshalb raten wir unseren Beförderungsvertrag - gegenzeichnen zu lassen. Hierdurch hast Du die Chance dies Forderungen gegen Dich - abzulehnen.
Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du ab gewünschtem Beginn versichert. Es kommt eine Bestätigungs-Mail an Dich zurück. Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card.
Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern nicht von Dir 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei unterjährigen Beginnen rechnen wir monatsgenau die Prämie bis 31.12. ab.
2024 / 2025 | für | Prämie incl. Vers. Steuer | |
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Haftpflichtversicherung GFF Schutz CSL-Deckung | |||
Deckungsummen: pauschal für Personen- und Sachschäden für Ansprüche bei Passagierschäden in der CSL-Deckung jedoch begrenzt auf
incl. Windenstartleiter
Personen mit Wohnsitz in Spanien Deckungsummen: pauschal für Personen- und Sachschäden für Ansprüche bei Passagierschäden in der CSL-Deckung jedoch begrenzt auf
ab 01.01.2025 Gewerbliche Flüge in der Schweiz für Ansprüche bei Passagierschäden >CSL Deckung - nur für Personen mit Wohnsitz Schweiz möglich! |
€ 3.000.000.-
€ 1.500.000.-
€ 3.000.000.-
SZR 250.000.-
SFR 5.000.000 |
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Bergekosten bei einer versicherten Flugaktivität
Schäden am Obhutsgepäck oder an Sachen, die der Passagier an sich trägt: |
€ 5.000.- SB € 100.-
€ 5.000.- SB € 150.- |
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reine Vermögensschäden | € 20.000.- | ||
Für Flüge in Österreich (hier gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten) | € 15.000.- | ||
Tipp: Bei der Anmeldung eines nichtzulassungspflichtigen Ultraleichtrisikos mit CSL Deckung (unter 120 KG), auf eine private Person, -Personenbezogen- ist auch die personenbezogene Halterhaftpflicht Deckung für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte unter 120 Kg ohne Zusatzkosten mitversichert!
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Auch wenn Du mit einem Bekannten fliegst - ist erst mal der Knöchel verrenkt - schon nimmt die Krankenkasse des Passagier bei Dir Regress. Dass es leicht teuer wird, zeigen die Schäden dieser Art - im Folgenden einige Beispiele.
Des Weiteren empfehlen wir unseren Beförderungsvertrag vom Passagier unterschreiben zu lassen. Siehe Beförderungsvertrag. Du kannst diesen auf Dich abändern.
Passagier Unfallschutz: Seit dem 01.08.2006 ist die Passagier-Unfallversicherung keine Pflichtversicherung in Österreich mehr!
Versicherbar ist der Passagierplatz. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit! Bei Schulungsbetrieb ist diese Versicherungsform noch vorgeschrieben.
Wir raten dazu, denn diese übernimmt unbürokratisch die erste Hilfe. Leistung und Preis im Online Antrag oder pdf Antrag. - Kostet nicht viel!