Halterhaftpflicht: GFF-Card

Absicherung gegen Forderungen Dritter - weltweit!

Wir bieten Versicherungsschutz für Ultraleichtflieger, Paragleiter, Drachenflieger, Segelflieger an.


Die GFF-CARD = Haftpflichtschutz für den Luftsport!

 incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität

Wer kann sich bei uns versichern ?

Wir versichern Luftsportler im

  • Gleitschirm-,
  • Hängegleiter-,
  • Segelflieger-,
  • Ultraleichtflugsport.

Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in 

  • Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in 

    • Deutschland,
    • Österreich,
    • Schweiz
    • Frankreich  - Besonderheiten in der Haftpflicht !
    • Luxembourg
    • Belgien
    • Niederlande
    • Polen
    • Italien,      -  Keine CSL Deckung-  (Tandem)
    • Spanien    -  Besonderheit CSL Deckung  (siehe Tandemhaftpflicht) 

haben.

  • Wir versichern Lizenzinhaber oder auch Flugschüler 

Ist eine Verbandsmitgliedschaft erforderlich ?

Nein.  Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig

Was ist sonst noch wichtig ? z.B. Gesetzliche Grundlage § 43 Luftfahrtgesetz

Wir stellen als Versicherungsnachweis eine praktische Plastikkarte  - die GFF-CARD - mit jährlich wechselndem Motiv aus.  Hiermit wird der Versicherungsschutz bestätigt.

Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften.  Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können.  BRD z.B.  § 43 Luftfahrtgesetz

Weltweite Deckung ist gegeben.

Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass

  • der Luftfahrzeugführer Inhaber einer im jeweiligen Land der Flugaktivität gültigen Luftfahrzeugführerlizenz in der jeweils versicherten Luftfahrzeugkategorie ist. Oder sich die Person in einer ordnungsgemäßen Ausbildung zum Erwerb einer solchen Lizenz befindet;
  • der Beförderer von Personen und deren Gepäck einen ordnungsgemäßen Befähigungsnachweis zur  Passagierbeförderung besitzt oder sich innerhalb eines ordnungsgemäßen Ausbildungslehrganges zum Erwerb des Befähigungsnachweises befindet;
  • der Ausbilder oder Fallschirmpacker einen ordnungsgemäßen Befähigungsnachweis für seine Tätigkeit besitzt oder sich innerhalb eines ordnungsgemäßen Ausbildungslehrgangs zum Erwerb des Befähigungsnachweises befindet.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle, die

  • sich in einem Gelände ereignen, für das eine behördliche Erlaubnis nicht erteilt ist und wegen Unterschreitung der behördlich vorgeschriebenen Entfernung von Wohngebieten und Flugplätzen nicht als erteilt gilt. Dies gilt nicht für Notlandungen.
  • dadurch entstehen, dass für das Luftfahrtgerät kein ordnungsgemäßer Betriebstüchtigkeitsnachweis oder keine ordnungsgemäße Erprobungserlaubnis oder sonstige Betriebserlaubnis besteht.

 

Welche Absicherungsformen gibt es?

Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.

  • personenbezogene Absicherungsvariante:  Für Luftsportgeräte unter 120 Kg möglich ! 

Hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt.  (Dies ist die Absicherungsvariante, die zu 90 % von unseren Kunden abgeschlossen wird.)

  • Versichert Ihr Euer Gurtzeug / Motor  oder Euren Schirm / Drachen - so ist das Bauteil versichert, unabhängig davon, wer das Bauteil nutzt. Dies kann für Vereinsgeräte oder Haltergemeinschaften von Vorteil sein. Hier ist auf jeden Fall die Bekanntgabe der Seriennummer wichtig.
  • Sollte ein UL-Risiko über 120 kg Abfluggewicht versichert werden, benötigen wir immer das Kennzeichen.    Hier ist die Versicherung nur auf das Kennzeichen möglich.  Wir machen dies ab 2024 nur noch ale Einzelanfrage!  

TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person ( < 120 KG )  ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten bei persönlicher Nutzung des Kunden mitversichert!

Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens.

Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung zur Zulassung.

Für UL über 120 KG Abfluggewicht müssen wir nun eine Einzelanfrage halten. Bitte fordert Fragebogen bei uns an. 

Was gilt für elektrische Aufstiegshilfen?

Elektrische Aufstiegshilfen gelten bei uns als nicht motorisierte Luftsportgeräte - also nur 60 Euro Jahresprämie!

Wann ist Vertragsbeginn oder Ablauf?

Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du sofort versichert.  Es kommt eine Versicherungsbestätigungs-Mail an Dich zurück.  Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card. 

Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern Du nicht 3 Monate vor Ablauf kündigst.

Reichen die versicherten 5.000 Euro Bergekosten ?

Bei einem medizinischen Notfall leistet Deine Krankenversicherung für medizinische Transporte. Im Ausland Deine Auslandskrankenversicherung.   Hier werden medizinisch notwendige Transporte erstattet.

Solltest Du jedoch -unverletzt-  z.b. auf einen Baum gelandet sein, leistet die Krankenvesicherung für die Bergung meistens nicht, da Du ja -unverletzt- bist.  Hier kommt jetzt unsere Bergekosten Erstattung ins Spiel.    Reichen hierfür nicht 5.000 Euro Erstattung ? 

Für alles Interessenten die eine Erhöhung wünschen, bieten wir den ARAG Schutzbrief an. Hier sind weitere  5.000 Euro Bergekosten versichert. 

 

 


Preise und Leistungen der GFF-Haftpflichtversicherung 2024 für motorisierte Luftsportgeräte

Deckungsumfang    für Jahresprämie incl. Vers. Steuer
Haftpflichtversicherung GFF-Schutz
  • Deckungssummen: pauschal für Personen- und Sachschäden incl. Windenstartleiter
  • Bergekosten bei einer versicherten Flugaktivität

 

  • reine Vermögensschäden

 

  • Für Flüge in Österreich (hier gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten)

 

  • € 3.000.000.-

 

  • € 5.000.-  SB € 100.-

 

 

  • € 20.000.-

 

  • € 15.000.-
  • motorisierte Gleitschirme unter 120 kg
  • motorisierte Hängegleiter (Trikes) unter 120 kg
  • 3-Achser unter 120 kg
  • UL-Segler  Segelflugzeuge bis 500 kg Höchstflugmasse
  • incl. Windenstartleiter

€ 120.-

 

 

       
       
   
  • motorisierte Gleitschirme über 120 kg -zulassungspflichtig
  • motorisierte Hängegleiter (Trikes) über 120 kg -zulassungspflichtig-
  • 3-Achser über 120 kg
  • Gyrocopter
  • Motorsegler bis 500 kg Höchstabflugmasse

Einzelanfrage: Formularanfrage  

 

 

Tipp: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos < 120 Kg  auf eine private Person ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert! 

 


 

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