Wir bieten Versicherungsschutz für Ultraleichtflieger, Paragleiter, Drachenflieger, Segelflieger an.
Die GFF-CARD = Haftpflichtschutz für den Luftsport!
incl. 5.000 Euro Bergekosten aufgrund einer versicherten Flugaktivität
Wir versichern Luftsportler im
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
Personen jeder Nationalität, sofern sie ihren Wohnsitz in
haben.
Nein. Eine Verbandsmitgliedschaft beim DHV, SHV oder Dulv ist nicht notwendig
Wir stellen als Versicherungsnachweis eine praktische Plastikkarte - die GFF-CARD - mit jährlich wechselndem Motiv aus. Hiermit wird der Versicherungsschutz bestätigt.
Diese Versicherung ist nach den nationalen Luftfahrtgesetzen vorgeschrieben. Unser Versicherungsschutz erfüllt die nationalen Vorschriften. Diesen Versicherungsschutz muss man nachweisen können. BRD z.B. § 43 Luftfahrtgesetz
Weltweite Deckung ist gegeben.
Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schadensfälle, die
Wir bieten personen-, gurtzeug-, schirmbezogene oder gerätebezogene Absicherungsvarianten an.
Hier genießt der Versicherte immer persönlichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob es mit einem eigenen oder geliehenen Luftsportgerät zum Schadensfall kommt. (Dies ist die Absicherungsvariante, die zu 90 % von unseren Kunden abgeschlossen wird.)
TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person ( < 120 KG ) ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierten Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten bei persönlicher Nutzung des Kunden mitversichert!
Achtung für unsere österreichischen Motor-Gleitschirmkunden: Wir versichern das Ultraleichtrisiko (Motorschirme / Motordrachen ) mit österreichischer Zulassung nur wie folgt:
Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens.
Wenn noch kein Kennzeichen vorhanden ist, bitte ein vorläufiges Kennzeichen beantragen. Du benötigst das Kennzeichen auf der Versicherungsbestätigung zur Zulassung.
Für UL über 120 KG Abfluggewicht müssen wir nun eine Einzelanfrage halten. Bitte fordert Fragebogen bei uns an.
Elektrische Aufstiegshilfen gelten bei uns als nicht motorisierte Luftsportgeräte - also nur 60 Euro Jahresprämie!
Sofern Du den Vertrag online mit SEPA-Lastschriftmandat korrekt absendest, bist Du sofort versichert. Es kommt eine Versicherungsbestätigungs-Mail an Dich zurück. Auf dem Postweg erhältst Du von Thomas Schaub die Bestätigung bzw. die Rechnung und die GFF-Card.
Versicherungsablauf der GFF-Verträge ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern Du nicht 3 Monate vor Ablauf kündigst.
Bei einem medizinischen Notfall leistet Deine Krankenversicherung für medizinische Transporte. Im Ausland Deine Auslandskrankenversicherung. Hier werden medizinisch notwendige Transporte erstattet.
Solltest Du jedoch -unverletzt- z.b. auf einen Baum gelandet sein, leistet die Krankenvesicherung für die Bergung meistens nicht, da Du ja -unverletzt- bist. Hier kommt jetzt unsere Bergekosten Erstattung ins Spiel. Reichen hierfür nicht 5.000 Euro Erstattung ?
Für alles Interessenten die eine Erhöhung wünschen, bieten wir den ARAG Schutzbrief an. Hier sind weitere 5.000 Euro Bergekosten versichert.
Deckungsumfang | für | Jahresprämie incl. Vers. Steuer | |
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Haftpflichtversicherung GFF-Schutz | |||
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€ 120.-
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Einzelanfrage: Formularanfrage
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Tipp: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos < 120 Kg auf eine private Person ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht für alle nichtmotorisierte Luftsportgeräte ohne Zusatzkosten mitversichert! |
ParaWing Ausrüstungsversicherung für die Flugausrüstung Gleitschirm, Drachen, Motor GL / Trike